Rechtsprechung

19. April 2018

OLG Düsseldorf: Vorliegen der Ehescheidungsvoraussetzungen bei Erbfall schließt Ehegattenerbrecht aus

Das gesetzliche Ehegattenerbrecht ist ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. Die Beteiligung des überlebenden Ehegatten am Nachlass nach Rechtshängigkeit eines auf Beendigung der Ehe gerichteten gerichtlichen Verfahrens soll nicht mehr von dem Zufall abhängen, ob der Erblasser die Rechtskraft einer eheauflösenden Entscheidung noch erlebt. Hierbei ist insbesondere rechtlich unbeachtlich, ob die Parteien des Scheidungsverfahrens dieses in der Zeit nach Einreichung des Scheidungsantrages weiterhin betreiben.

Az II-6 UF 30/17           Beschluss vom 19.02.2018