Rechtsprechung

12. Juli 2018

BGH: Wahl einer ausländischen Rechtsordnung für Phantasienamen eines Kindes

Eine ausländische Rechtsordnung, die die Namensbestimmung für ein minderjähriges Kind in
die freie Wahl der sorgeberechtigten Eltern stellt und auch die Erteilung eines sogenannten
Phantasienamens zulässt (hier: australisches Recht), kann nicht nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB
als das auf den Familiennamen anwendbare Recht gewählt werden.

Az XII ZB 47/17                    Beschluss vom 09.05.2018