Rechtsprechung

12. Juli 2018

Kammergericht: Unterhaltsvereinbarung – Verwirkung bei einer Wertsicherungsklausel

Es geht um die Voraussetzungen und das Ausmaß der Verwirkung einer Forderung –
Ausgleichszahlung als Vereinbarung über den Versorgungsausgleich – aufgrund Zeitablaufs.
Auch wenn eine Forderung mehr als 30 Jahre lang nicht geltend gemacht wurde, muss für
eine Verwirkung zu dem Zeitmoment ein besonderer Umstandsmoment aus der Sphäre des
Gläubigers hinzutreten, wonach der Schuldner annehmen darf, dass die Forderung endgültig
nicht mehr eingefordert werden soll. Eine Verwirkung bezieht sich nicht auf das Stammrecht
als solches, sondern stets nur auf die daraus fließenden Einzelansprüche.

Az 13 UF 22/17                    Beschluss vom 20.03.2018