Rechtsprechung

19. Oktober 2017

BGH: Stellung eines Transsexuellen als Mutter des Kindes

Ein Frau-zu-Mann-Transsexueller, der nach der rechtskräftigen Entscheidung über die Änderung der
Geschlechtszugehörigkeit ein Kind geboren hat, ist im Rechtssinne Mutter des Kindes.
Er ist sowohl im Geburtenregister des Kindes als auch in den aus dem Geburtenregister erstellten Geburtsurkunden –
sofern dort Angaben zu den Eltern aufzunehmen sind – als “Mutter” mit seinen früher geführten weiblichen Vornamen
einzutragen.
Az XII ZB 660/14          Beschluss vom 06.09.2017, BGH-Pressemitteilung