BGH: Vergütung für Verfahrensbeistand
Der Verfahrensbeistand erhält nach Zurückverweisung der Sache durch das Beschwerdegericht für das Verfahren vor
dem Ausgangsgericht keine erneute pauschale Vergütung.
Az XII ZB 420/16 Beschluss vom 27.09.2017
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Der Verfahrensbeistand erhält nach Zurückverweisung der Sache durch das Beschwerdegericht für das Verfahren vor
dem Ausgangsgericht keine erneute pauschale Vergütung.
Az XII ZB 420/16 Beschluss vom 27.09.2017
Rechtsanwalt Norbert Maubach
Fachanwalt für Familienrecht
Kaiserstraße 80
52146 Würselen
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