Rechtsprechung

19. Oktober 2017

BGH: Verfahrenskostenvorschuss nach Scheidung

Nach Rechtskraft der Scheidung kann zwischen den geschiedenen Ehepartnern kein Anspruch auf
Verfahrenskostenvorschuss mehr entstehen. Somit geht der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss
nur soweit, wie er bei Rechtskraft der Scheidung bereits fällig war. Dies wirkt sich bei Folgesachen aus,
die vom Scheidungsverfahren abgetrennt werden.
Az XII ZB 254/16, Beschluss vom 12.4.2017